SCHULUNGSINHALT
Allgemeine Qualifizierung Stufe 1 (Grundvoraussetzung für Stufe 2a und 2b)
Zusätzliche Qualifizierung Stufe 2a (Drehbarer Oberwagen und Kranausrüstung)
Zusätzliche Qualifizierung Stufe 2b (Einsatz als Hubarbeitsbühne / alternativ Hubarbeitsbühnenfahrerschulung)
Dauer:
Stufe 1 1 Tag (ca. 7 Std.)
Stufe 2a 1 Tag (ca. 7 Std.)
Stufe 2b 1 Tag (ca. 7 Std.)
Stufe 2a und Stufe 2b nur als Inhouse-Schulung möglich
Kosten: Inhouse bitte auf Anfrage
Für Stufe 1 muss bei Inhouse-Schulungen ein Teleskoplader, für Stufe 2a und 2b ein Teleskoplader mit drehbarem Oberwagen, Kranausrüstung und Arbeitskorb mit Korbsteuerung / Funkfernbedienung zur Verfügung stehen.
Die Teleskopladerfahrerschulung erfolgt nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft DGUV Grundsatz 68 (ehem. BGG 925 und BGV D7) und wird von anerkannten Dozenten durchgeführt. Für diese Teleskopladerfahrerschulung sind praktische Vorkenntnisse als Teleskopladerfahrer zwingend erforderlich! Falls nicht vorhanden, bieten wir Ihnen gerne Übungsstunden an.
Diese Schulung wird optimiert durch umfangreiches, praxisbezogenes Anschauungsmaterial und schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Jeder Teilnehmer erhält Schulungsunterlagen, eine Teilnahmebescheinigung sowie einen Aufkleber für den Sicherheitspass.
Brauchen Sie weitere Informationen? Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.