Bediener Motorkettensäge

Ausbildung zum Bediener von Motorkettensägen


SCHULUNGSINHALT 


Theoretische Lehrinhalte:


  • Unfallverhütungsvorschriften / Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Umgang mit Motorsägen und Werkzeugen
  • Pflege und Wartung der Motorsäge
  • Fälltechniken
  • Arbeitseinsatz unter Praxisbedingungen (liegendes Holz/Holzbauarbeiten/Fällung von Schwachholz bis 20cm Brustdurchmesser)
  • Befähigung im Sinne der DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“
  • Persönliche Schutzausrüstung für die Motorsägen Arbeit
  • Innovationen in der Sägetechnik
  • Aufbau und Funktion der Motorsäge
  • Auswahl geeigneter Motorsägen
  • Sicherheitseinrichtungen der Motorsäge
  • Rückschlagarme Schneidgarnituren
  • Gesundheits- und umweltfreundliche Betriebsstoffe
  • Keile, Fällheber, Wendehaken, Sappi, Spalthammer, Äxte
  • Hand- und Stangensäge, Hochentaster, ggf. Anbaugeräte zur Motorsäge
  • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen
  • Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
  • Gefahrenbereiche, z. B. Schwenkbereich der Motorsäge
  • Zufallbringen hängengebliebener Bäume
  • Unzulässige Arbeitsweisen und Arbeitstechniken, z. B. Abklotzen, Umschneiden aufhaltender Bäume
  • Starten der Motorsäge
  • Grundlagen der Schnitttechniken am liegenden Holz, z. B. Fächerschnitt, Stechschnitt, Reaktion der Motorsäge bei ein- und auslaufender Kette
  • Fälltechniken für Gehölze bis 20 cm Brusthöhendurchmesser, z. B. Schrägschnitt, Fällheberschnitt
  • auf Stock setzen von Gehölzen
  • Entastungstechniken
  • Regelmäßige Pflege und Wartung nach Herstellerangaben
  • Beurteilung der Schneidgarnitur – Kette auf Schärfe, Zahngeometrie und Schärftechnik – Zustand der Sägeschiene


Praktische Lehrinhalte:


  • Prüfung des betriebssicheren Zustands
  • Instandhaltungsarbeiten, Montage von Schiene und Kette, Einstellen der Kettenspannung
  • Schärfen der Sägekette
  • Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten, z. B. Baumbeurteilung
  • Gefahrenbereiche festlegen, Fallbereich des Baumes, Fallbereich von Ästen

 

In der Regel findet der theoretische Teil der Prüfung am Freitag statt. Dieser ist unter anderem die Voraussetzung für die Zulassung zur praktischen Prüfung, welche Samstags stattfindet.

Zusätzliche Voraussetzung zur praktischen Prüfung (PSA):

  • zugelassener Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz (Waldarbeiterhelm)
  • eng anliegende Jacke
  • Arbeitshandschuhe
  • Schnittschutzhose Teil A
  • Schuhe mit Schnittschutzeinlage

 

Dauer: 2 Tage

 

Die Schulung erfolgt nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft DGUV Grundsatz 308-008 und DGUV Regel 214-059. Die Schulung wird von anerkannten Dozenten durchgeführt.



Brauchen Sie weitere Informationen? Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.


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